Rechtliches Gutachten zum ersten Bürgerbegehren

23. April 2015 at 10:42

Wir haben schon immer betont: Wir stehen zu unserem ersten Bürgerbegehren „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“. Das drückt unseren eigentlichen Ansatz aus. Nachdem uns der Schriftsatz des Stadtjuristen Pfeilsticker vorlag, der die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens behauptet, haben wir die renommierte Münchener Kanzlei Labbé & Partner beauftragt, unsere Rechte wahrzunehmen. Die Kanzlei hat eine ausführliche Begründung per Eilantrag an das Verwaltungsgericht geleitet, in der die Zulässigkeit unseres Begehrens eingefordert wird. Unsere letzte Information war, dass das Verwaltungsgericht sich der Sache angenommen hat. Es wird zu einem Prozess kommen.

Um unser Recht auf Zulässigkeit unseres Begehrens aufrecht zu erhalten, haben unsere Rechtsanwälte einen „Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach §123 Abs.1 Satz1 VwGO“ bei Gericht eingereicht. Dieser soll erreichen, dass bis zur gerichtlichen Klärung in der Hauptsache kein Beschluss zur Fusion gefasst wird. Gleichzeitig haben unsere Rechtsanwälte die Aufforderung an den OB formuliert, keinen Beschluss zur Fusion am 23.4. zu treffen. Der Justitiar der Stadt hat in einem Schreiben an das Gericht herausgestellt, dass es tatsächlich am heutigen Donnerstag nicht zu einer Beschlusssache in Bezug auf eine Fusion kommen wird.

Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

Eine Zusammenfassung findet ihr hier.