Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Augsburger Bürger kämpfen für Bürgerrechte. Haben OB Gribl und der Stadtrat gesetzwidrig gehandelt?
In einer für Bürgerrechte außerordentlich bedeutenden Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weisen alle Anzeichen darauf hin, dass das Gericht der Klage der Initiatoren des Bürgerentscheids gegen eine Fusion der Stadtwerke mit der Thüga AG folgt.
Gegenstand des Verfahrens ist, dass der Stadtrat im April 2015 das Bürgerbegehren als „unzulässig“ abgeschmettert hatte, obwohl die formalen Voraussetzungen und die notwendige Anzahl der Unterschriften vorlagen. Schon gleich nach dem Start des Bürgerbegehrens hatte OB Gribl massiv die Öffentlichkeit zu beeinflussen versucht, in dem er in einer Pressekonferenz schon Anfang Februar 2015 behauptete, das Bürgerbegehren sei unzulässig.
Mit der Blockierung des Bürgerbegehrens wurde der Fusion Tür und Tor geöffnet. Die Fusion wurde jedoch unmöglich gemacht, weil die BI und die Initiatoren mit juristischen Mitteln und einem zweiten Bürgerbegehren die Fusionsabsichten blockierten und dem Willen der Bürger zum Durchbruch verholfen hatten.
Mit einer von Agenturen getragenen Kampagne, die Millionen Euro aus den Taschen der Bürger kostete, versuchten die Fusionsbefürworter den Bürgern die Privatisierung der Stadtwerke schmackhaft zu machen. Doch sie haben nicht damit gerechnet, dass die Augsburger für ihre Daseinsvorsorge kämpfen. In einem Bürgerentscheid mit 73% Zustimmung haben die Augsburger eindrucksvoll für die Stadtwerke in Bürgerhand und damit gegen einen Einstieg in die Privatisierung entschieden.
In der Verhandlung hat der Vorsitzende des Richtergremiums deutlich gemacht, dass die Anforderungen an ein Bürgerbegehren durch die Verwaltung nicht erschwert werden dürfen. Dies haben betroffene Stadtregierungen, wie auch in Augsburg, vermehrt getan. Macht der Landesgerichtshof seine Ankündigungen in seinem Urteil wahr, würde das die Bürgerrechte in Bayern nachdrücklich stärken. Deutlich würde dann auch, dass der Augsburger Stadtrat und Herr Gribl nicht im Einklang mit geltendem Recht gehandelt haben. Bruno Marcon, einer der Initiatoren fordert in einem Interview mit der Zeitung „DAZ“ eine öffentliche Entschuldigung des Stadtrats und des OB der Augsburger Bevölkerung gegenüber.
Auszüge aus Presseberichten:
Interview mit Bruno Marcon in der „Augsburger Zeitung“ v.28.1.17:
http://www.daz-augsburg.de/?ca
Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 27.1.17:
http://www.augsburger-allgemei
Die Pressemeldung in „Bild“ oder „Focus“: