Erweiterung der Bürgerrechte in Bayern

Erweiterung der Bürgerrechte in Augsburg und Bayern durchgesetzt
Erfolg und Kosten teilen: Spendenaufruf der Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand “ hat mit Unterstützung zahlreicher Bürger eindrucksvolle Erfolge erzielen und wichtige Beiträge zur Erweiterung von Demokratie in Augsburg und Bayern erreichen können.

1.) Gewonnener Bürgerentscheid gegen den Einstieg der Thüga AG in die Energiesparte der Stadtwerke

Im Juli 2015 haben sich in einem Bürgerentscheid ca.73% gegen eine „Fusion“ der Energiesparte der Stadtwerke mit der Thüga AG ausgesprochen und damit den Schritt zu einer Privatisierung verhindert

2.) Initiatoren des Bürgerentscheids klagen erfolgreich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Im Februar 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage der Initiatoren des Bürgerentscheids „in allen Punkten“ zugestimmt. Die Stadtverwaltung und die große Mehrheit des Stadtrats hatten das ursprüngliche Bürgerbegehren „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ als „unzulässig“ erklärt, obwohl alle formellen Voraussetzungen wie auch die notwendige Unterschriftenzahl vorlagen. Diese Entscheidung wurde nicht im Einklang mit dem bestehenden Recht getroffen. Im Urteil wurde auch Klarheit über vorhandene Bürgerrechte geschaffen. So machte das Gericht unter anderen deutlich:

  1. Das Recht auf Bürgerentscheid darf nicht durch Verwaltungseinschränkungen begrenzt werden
  2. Die Bürger haben das Recht eine Grundsatzentscheidung durch ein Bürgerbegehren herbeizuführen, auch wenn ein Stadtrat in der Frage noch nicht entschieden hat
  3. Ein Bürgerentscheid hat eine höhere Rechtsbindung als irgendein einfacher Stadtratsbeschluss

3.) Bürgerbegehren wird vom Stadtrat übernommen

In seiner Stadtratssitzung Ende Juni 2017 hat der Stadtrat von Augsburg als Konsequenz aus dem Richterspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs das Bürgerbegehren „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ übernommen. Die Übernahme durch den Stadtrat hat dieselbe Rechtsbedeutung wie ein erfolgreicher Stadtratsbeschluss. Damit ist politisch und juristisch klar: Die Bereiche der Daseinsvorsorge Energie, Wasser, Verkehr und Netze können auf absehbare Zeit nicht privatisiert werden

4.) Wermutstropfen:  Große finanzielle Defizite der Bürgerinitiative

Vor allem die notwendige Rechtsauseinandersetzung mit Gutachten auf verschiedenen Gerichtsebenen hat einen großen finanziellen Aufwand notwendig gemacht. Offensichtlich kann nur der Recht erhalten, der über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Mitglieder haben der BI private Darlehen vorgestreckt, die jetzt (zumindest teilweise) zurückgezahlt werden sollten. Deshalb rufen wir euch alle auf, nicht nur den Erfolg zu teilen. Wir freuen uns auch über kleine Beträge. Hier unser Konto:

Bürgerenergiewende Augsburg e.V.
IBAN: DE97 7205 0000 0251 1803 29
BIC: AUGSDE77XXX
Stadtsparkasse Augsburg